Sanitär
Wasserschaden und Versicherung: die ersten Schritte
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Nach dem Rohrbruch kommt der Papierkram. Dieser Ratgeber ordnet, welche Versicherung wofür zuständig ist und wie Sie in den ersten Tagen vorgehen. Er ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Die ersten Stunden: die Reihenfolge, in der Sie vorgehen
Wenn Wasser läuft, entscheidet die Reihenfolge. Arbeiten Sie diese sechs Punkte der Reihe nach ab, bevor Sie sich mit Policen und Formularen befassen.
- Wasser stoppen. Zuerst das Eckventil direkt beim Gerät: unter dem Lavabo, hinter dem WC, hinter der Waschmaschine. Ein kleiner Hahn mit Rändelgriff, im Uhrzeigersinn zudrehen. Reicht das nicht oder finden Sie das Ventil nicht, gehen Sie an den Hauptabsperrhahn. Er sitzt meist im Keller bei der Wasseruhr, in Wohnungen manchmal im Verteilkasten im Bad oder in der Küche. Wer weiss, wo er ist, bevor etwas passiert, spart im Ernstfall Minuten.
- Strom abschalten. Sicherung oder FI-Schalter für den nassen Bereich ausschalten, aber nur, wenn Sie den Verteilkasten auf trockenem Boden und mit trockenen Händen erreichen, ohne durch stehendes Wasser zu waten. Geschaltet wird ausschliesslich am Kippschalter; öffnen Sie den Kasten nicht und hantieren Sie nicht an Sicherungen, Klemmen oder Leitungen. Steht das Wasser bereits am Kasten, hängt der Kasten selbst im nassen Raum oder sind Sie unsicher: nicht hingehen, sondern 118 anrufen. Eine nasse Elektroverteilung ist kein Fall für Eigeninitiative.
- Personen und Nasses raus. Erst wenn der Strom im betroffenen Bereich sicher aus ist: Elektrogeräte aus dem Bereich nehmen, dazu Teppiche, Kartonschachteln, Bücher, Kleider, alles was saugt. Liess sich der Strom nicht abschalten, betreten Sie den nassen Raum nicht und fassen Sie weder Geräte noch Kabel oder Steckdosen an, bis die Feuerwehr oder eine Elektrofachperson freigegeben hat. Was trocken bleibt, steht später nicht auf der Schadenliste.
- Fotografieren, bevor Sie aufwischen. Das ist der Punkt, an dem die meisten den teuersten Fehler machen: Sie räumen zuerst auf. Der Wasserstand ist dann weg, und mit ihm der Nachweis.
- Melden. Verwaltung oder Eigentümerschaft und die eigene Versicherung informieren, notfalls nachts auf die Combox und zusätzlich per Mail.
- Erst jetzt aufwischen und die Trocknung organisieren.
Fenster öffnen und lüften hilft in den ersten Stunden, ersetzt aber keine Trocknung der Bauteile. Was Sie mit dem Lappen aufnehmen, ist das Wasser an der Oberfläche; nass ist der Unterlagsboden darunter.
Wen Sie anrufen: 118, Sanitär oder Verwaltung
Drei Stellen mit drei verschiedenen Aufgaben. Wer das durcheinanderbringt, wartet auf jemanden, der gar nicht zuständig ist.
Die Feuerwehr, 118
Rufen Sie 118, wenn das Wasser steigt und Sie es nicht mehr eindämmen können, wenn es an die Elektroverteilung, den Öltank oder die Heizung reicht, oder wenn im Wasser Heizöl schwimmt. Öl im Keller ist ein Gewässerschutzfall und nichts, was man selber abpumpt oder mit Putzfäden aufnimmt. Die Feuerwehr pumpt ab und sichert die Gefahrenstelle. Was sie nicht macht: ein Leck suchen, Bauteile trocknen oder einen Bericht für die Versicherung schreiben.
Der Sanitär-Fachbetrieb
Er macht das Gegenteil: Ursache finden, das defekte Teil ersetzen, abdichten und in zwei Sätzen festhalten, was gebrochen ist. Genau diesen kurzen Bericht verlangt die Versicherung später.
Verwaltung oder Eigentümerschaft
Diese Meldung machen Sie unabhängig von allem anderen, auch mitten in der Nacht auf die Combox und zusätzlich per Mail. Nicht, weil nachts jemand kommt, sondern weil die Meldung den Zeitpunkt festhält. Daran hängt später, ab wann eine Mietzinsreduktion läuft und wer für Folgeschäden geradesteht.
144 ist die Nummer der Sanität und gilt für Personen, nicht für Sachschaden. Ist jemand mit Strom in Kontakt gekommen oder gestürzt, hat das Vorrang vor allem anderen.
Zuerst: Schaden begrenzen
Jede Versicherung erwartet, dass Sie den Schaden möglichst klein halten. Haupthahn schliessen, Strom im nassen Bereich abschalten, Wasser eindämmen, Möbel in Sicherheit bringen. Das ist keine Formalität, sondern eine vertragliche Pflicht, die im Kleingedruckten «Schadenminderung» heisst. Wer tagelang wartet, riskiert Kürzungen. Wie das im Detail geht, steht im Ratgeber Rohrbruch: Was sofort tun?
Woher kam das Wasser? Vier Fälle, die sich stark unterscheiden
Die Deckung hängt fast vollständig daran, woher das Wasser kam. Vier Herkünfte sollten Sie auseinanderhalten, weil sie zu ganz verschiedenen Versicherungen führen.
- Leitungswasser: Ein Rohr, ein Schlauch oder ein Gerät im Haus verliert Wasser, etwa die Boilerleitung, die Zuleitung der Waschmaschine, ein Heizungsrohr oder ein undichter Geschirrspüler. Auch eine gerissene Filtertasse am Hauswasserfilter nach dem Wasserzähler kann einen Wasserschaden auslösen; wie man solche Filter pflegt, steht im Ratgeber Wie oft welcher Filter?
- Rückstau: Bei Starkregen ist die Kanalisation voll, und das Wasser drückt zurück ins Haus, meist über Bodenablauf, Dusche oder WC im Untergeschoss. Es kommt also aus dem Abfluss statt aus der Leitung.
- Grundwasser: Wasser drückt von unten durch Bodenplatte und Kellerwände, oft nach langem Regen, ohne dass draussen etwas überschwemmt wäre.
- Elementarschaden: Oberflächenwasser, Hochwasser, Überschwemmung von aussen. Das Wasser läuft sichtbar über Gelände, Lichtschacht oder Garageneinfahrt ins Gebäude.
Die kantonale Gebäudeversicherung im Kanton Zürich, die GVZ, deckt Feuer- und Elementarschäden am Gebäude. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden durch Leitungsbruch, durch Rückstau, durch Grundwasser und durch undichte Konstruktionen, ebenso Mobiliar und Umgebung. Diese Fälle laufen über die freiwillige Gebäudewasserversicherung der Eigentümerschaft und über die Hausratversicherung, und bei Rückstau und Grundwasser nur dann, wenn sie dort eingeschlossen sind. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Frage der Police. In anderen Kantonen gilt eine eigene Gebäudeversicherung mit eigenen Bedingungen; massgebend ist die Versicherung am Standort des Gebäudes.
Darum sagen Sie am Telefon als Erstes, woher das Wasser kam, und nicht nur «Wasserschaden». Wer im Untergeschoss lagert, sollte ausserdem wissen, ob eine Rückstauklappe vorhanden ist und ob sie gewartet wird. Das kann die Verwaltung beantworten, und die Antwort gehört in Ihre Unterlagen.
Welche Versicherung ist zuständig?
| Schaden | In der Regel zuständig |
|---|---|
| Wände, Böden, Decken, fest eingebaute Küche, Leitungen des Gebäudes | Gebäudeversicherung bzw. Gebäudewasserversicherung der Eigentümerschaft |
| Möbel, Teppiche, Elektronik, Kleider, Vorräte | Hausratversicherung der Bewohner (Wasserschaden muss eingeschlossen sein) |
| Schaden bei den Nachbarn, verursacht durch Ihre Waschmaschine oder Ihr Versehen | Ihre Privathaftpflichtversicherung |
| Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung von aussen | Elementarschadenversicherung, im Kanton Zürich Teil der kantonalen Gebäudeversicherung (Gebäude) bzw. der Hausratversicherung (Hausrat) |
| Reparatur der defekten Leitung selbst | Je nach Police; oft Sache der Eigentümerschaft ohne Versicherungsdeckung |
Im Kanton Zürich ist die Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden obligatorisch und kantonal; Wasserschäden durch Leitungsbruch sind dort nicht gedeckt und laufen über eine separate, freiwillige Gebäudewasserversicherung. Ob die Eigentümerschaft eine solche hat, wissen Verwaltung oder Eigentümer.
Dokumentation, die die Abwicklung beschleunigt
- Fotos und Videos vom Schaden, mit Datum, bevor aufgeräumt wird.
- Foto der Bruchstelle oder des defekten Geräts.
- Liste der beschädigten Gegenstände mit ungefährem Alter und Kaufpreis; Belege, wenn vorhanden.
- Rechnung des Sanitärbetriebs für die Notreparatur.
- Kurze Chronologie: Wann bemerkt, was unternommen, wen informiert.
Was genau aufs Foto muss, bevor Sie aufwischen
«Fotografieren» ist schnell gesagt. Entscheidend ist, was darauf zu sehen ist.
- Pro Raum ein Übersichtsbild von der Tür aus, damit man sieht, wo was steht. Danach erst die Details.
- Der Wasserstand, solange er sichtbar ist: die dunkle Linie an der Wand, am Möbelbein, am Sockel. Wenn möglich mit einem Massstab daneben oder mit einem Gegenstand, dessen Grösse bekannt ist.
- Die Bruchstelle oder das defekte Gerät, samt Typenschild und Seriennummer. Danach fragt die Versicherung bei Geräten zuerst.
- Der Zählerstand, falls Trocknungsgeräte aufgestellt werden.
- Beschädigte Gegenstände einzeln, auch der nasse Teppich.
Schicken Sie der Versicherung die Originaldateien und nicht die Kopien, die ein Messenger verkleinert hat. Beim Verkleinern gehen Aufnahmedatum und Auflösung verloren, und genau das macht ein Bild später brauchbar. Beschädigte Sachen heben Sie auf, bis die Versicherung sie gesehen oder die Entsorgung schriftlich freigegeben hat. Was bereits im Container liegt, lässt sich nicht mehr schätzen.
Was Mieterinnen und Mieter tun
- Verwaltung oder Eigentümerschaft sofort informieren, auch wenn der Schaden klein scheint.
- Eigene Hausratversicherung für Möbel und persönliche Gegenstände benachrichtigen.
- Beschädigte Gegenstände fotografieren, nicht wegwerfen, bevor die Versicherung sie gesehen hat oder die Freigabe erteilt.
- Bei Schäden an der Nachbarwohnung: Privathaftpflicht informieren, keine Schuld anerkennen, nur den Sachverhalt schildern.
- Ist die Wohnung zeitweise unbewohnbar: Mietzinsreduktion mit der Verwaltung besprechen.
Mietwohnung: melden, Mietzins, und was Sie selber zahlen
Melden ist Pflicht, auch ohne eigenes Verschulden
Mängel, die Sie nicht selber beheben dürfen, müssen Sie der Vermieterschaft sofort melden; das steht in Art. 257g OR. Wer schweigt, haftet für den Schaden, der in der Zwischenzeit dazukommt. Das ist der teure Fehler beim langsam feuchten Fleck: Man beobachtet ihn wochenlang, und am Schluss ist nicht der Fleck das Problem, sondern der Unterlagsboden darunter. Melden Sie schriftlich, eine Mail mit Foto und Datum reicht in der Regel. Passiert nichts, folgt ein eingeschriebener Brief mit Frist.
Mietzinsreduktion
Ist die Wohnung wegen Nässe, wegen des Lärms der Trocknungsgeräte oder wegen gesperrter Räume nur eingeschränkt nutzbar, können Sie eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen, rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Verwaltung vom Mangel wusste. Ein weiterer Grund, das Meldedatum sauber zu sichern. Über die Höhe wird verhandelt; wer unsicher ist, holt Rat beim Mieterverband oder bei der Schlichtungsbehörde.
Kleiner Unterhalt
Der kleine Unterhalt nach Art. 259 OR geht zu Ihren Lasten. Gemeint ist damit nur, was ohne Fachperson und ohne Werkzeug geht, etwa ein verstopftes Siebli am Hahn, ein Duschschlauch oder ein Stöpsel. Ein Rohrbruch, ein defektes Eckventil, ein undichter Boiler oder eine gebrochene Armatur fallen nie darunter, auch wenn die Reparatur klein aussieht.
Hat Ihre Waschmaschine die Nachbarwohnung unter Wasser gesetzt, schildern Sie den Sachverhalt und melden der Privathaftpflicht. Anerkennen Sie keine Schuld und sagen Sie nicht zu, etwas zu übernehmen. Das klären die Versicherungen unter sich.
Was Eigentümer und Verwaltungen tun
- Gebäude- bzw. Gebäudewasserversicherung melden, Policennummer bereithalten.
- Notreparatur veranlassen und Rechnung aufbewahren; grössere Sanierungen vorgängig absprechen.
- Trocknungsfirma einschalten, wenn Unterlagsboden oder Wände durchfeuchtet sind; die Versicherung nennt meist Partnerfirmen.
- Ursache dokumentieren lassen: Ein kurzer Bericht des Sanitärbetriebs, was gebrochen ist und warum, erleichtert die Abwicklung.
- Mieterschaft schriftlich informieren, was wann passiert.
Trocknung: warum das Wochen dauert und wer den Strom zahlt
Nass ist selten nur der Bodenbelag. Darunter liegen der Unterlagsboden und meist eine Dämmschicht, und diese Schichten geben Feuchtigkeit sehr langsam ab. Deshalb zieht sich eine Trocknung über Wochen statt über Tage. Die Trocknungsfirma misst zu Beginn, misst wieder und hört erst auf, wenn die Werte stimmen, nicht wenn es sich trocken anfühlt. Wer zu früh den neuen Bodenbelag legt, schliesst die Feuchtigkeit ein.
Die Geräte laufen Tag und Nacht und dürfen nicht abgestellt werden, auch nicht über Nacht. Bei Kondenstrocknern bleiben die Fenster zu: Das Gerät entzieht der Raumluft die Feuchtigkeit, und bei offenem Fenster zieht es die Feuchtigkeit von draussen nach. Für andere Verfahren gelten andere Regeln, fragen Sie die Firma, die die Geräte bringt, und halten Sie sich daran.
Den Strom ziehen die Geräte über den Zähler der bewohnten Wohnung. Notieren Sie den Zählerstand mit Datum, wenn die Geräte kommen, und noch einmal, wenn sie abgeholt werden. Verlangen Sie ausserdem das Trocknungsprotokoll mit Gerätetyp und Laufzeit. Haben Sie als Mieterin oder Mieter den Schaden nicht verursacht, rechnen Sie diese Stromkosten mit Vermieterschaft beziehungsweise Versicherung ab; auf Ihrer Rechnung bleiben sie nicht.
Schimmel als Folgeproblem, und wo Sie aufhören
Der häufigste Grund, warum ein abgeschlossener Fall wieder aufgemacht wird, ist Schimmel. Er meldet sich meist einige Wochen später und zuerst über den Geruch: muffig, erdig, am stärksten in Schrankecken und an kalten Aussenwänden. Sichtbare Anzeichen sind dunkle oder grünliche Punkte in Silikonfugen und Raumecken, sich wellende Tapete, weisse Salzränder am Sockel und Parkett, das aufschüsselt.
Kleine Stellen auf glatten, dichten Oberflächen wie Plättli, Glas oder lackiertem Holz können Sie bei offenem Fenster abwischen, mit Wasser und etwas Haushaltreiniger und mit Handschuhen. Verwenden Sie nur ein einziges Mittel und mischen Sie nie Produkte zusammen; Chlorreiniger und säurehaltige Entkalker ergeben zusammen ein giftiges Gas. Schluss ist, sobald einer dieser Punkte zutrifft:
- Die Fläche ist grösser als etwa eine Handfläche.
- Der Befall sitzt unter dem Bodenbelag, in Gipskarton, in der Dämmung oder im Unterlagsboden.
- Im Haushalt lebt jemand mit Asthma, einer Allergie oder geschwächter Abwehr.
Dann gehört die Sache einer Fachperson. Schleifen Sie Schimmel nie trocken ab und arbeiten Sie nicht in einem geschlossenen Raum mit Chemie; beides bringt genau das in die Luft, was Sie entfernen wollten. Und: Schimmel nach einem Wasserschaden ist ein Mangel und gehört schriftlich an die Verwaltung, auch wenn der Schaden selbst längst gemeldet und abgerechnet war.
Wenn nichts spritzt, aber etwas feucht ist: der Test mit der Wasseruhr
Viele Wasserschäden fallen nicht als Notfall auf, sondern als Fleck, als Geruch oder als Wasserrechnung, die nicht zum Verbrauch passt. Dafür gibt es einen Handgriff, den Sie gefahrlos selber machen können.
Schliessen Sie alle Hähne, schalten Sie Waschmaschine und Geschirrspüler aus und lassen Sie auch das WC in Ruhe. Gehen Sie dann zur Wasseruhr, notieren Sie den Zählerstand und beobachten Sie das kleine Sternrad. Dreht es weiter, läuft irgendwo Wasser. Steht es still, lesen Sie nach ein, zwei Stunden noch einmal ab; ein höherer Wert bedeutet dasselbe.
Weitere Anzeichen, die Sie ernst nehmen sollten:
- Muffiger Geruch ohne sichtbare Quelle.
- Weisse Salzränder am Wandsockel oder abplatzende Farbe.
- Parkett, das sich an den Fugen aufschüsselt, oder Plättli, die hohl klingen.
- Eine ungewöhnlich warme Stelle im Boden, was auf eine Heizleitung deutet.
- Ein leises Rauschen in der Wand bei geschlossenen Hähnen.
Melden Sie den Verdacht, sobald Sie ihn haben, und warten Sie nicht, bis klar ist, woher es kommt. Für die Versicherung zählt der Zeitpunkt, an dem Sie es bemerkt haben. Die Suche selbst übernimmt eine Leckortung mit Feuchtemessung, Thermografie oder Druckprüfung, damit nicht auf Verdacht Wände und Böden aufgespitzt werden.
Häufige Stolpersteine
Sorgfaltspflichten: Wer einen bekannten Defekt über längere Zeit ignoriert oder bei langer Abwesenheit offensichtliche Vorkehrungen unterlässt, muss mit einer Kürzung rechnen; ob und wie stark gekürzt wird, beurteilt die Versicherung im Einzelfall nach Ihrer Police. Unterversicherung: Ist die Hausratsumme zu tief angesetzt, kann anteilig gekürzt werden. Zeitwert statt Neuwert: Manche Policen ersetzen gebrauchte Gegenstände nur zum Zeitwert, andere zum Neuwert; das steht in Ihrer Police. Selbstbehalt: Kleinere Schäden liegen unter Umständen unter dem Selbstbehalt; eine Meldung kann sich trotzdem lohnen, weil der Zeitpunkt festgehalten ist, falls später Folgeschäden auftauchen. Reparatur der Ursache: Die defekte Leitung ist oft nicht gedeckt, aber sie muss trotzdem repariert werden, sonst gibt es den nächsten Schaden.
Und die Reparatur selbst?
Für die Notreparatur brauchen Sie keine Freigabe der Versicherung, sie ist Teil der Schadenminderung. Der vermittelte Sanitär-Fachbetrieb dichtet ab, ersetzt das defekte Teil und kann Ihnen die Ursache in zwei Sätzen für die Versicherung festhalten; fragen Sie vor Ort danach. Anfahrt pauschal CHF 80.–, Arbeit gemäss Ansatz, den er Ihnen vorher nennt. Für die Sanierung der Folgeschäden (Trocknung, Maler, Bodenleger) arbeiten Sie am besten mit den Partnerfirmen der Versicherung. Mehr auf der Seite Sanitär-Notfall Winterthur.
Dieser Text gibt allgemeine Hinweise nach bestem Wissen und ersetzt keine Beratung durch Versicherung, Verwaltung oder eine Rechtsfachperson. Massgebend sind Ihre Police und Ihr Mietvertrag.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Beurteilung durch eine Fachperson vor Ort. Bei Gefahr für Personen: Notruf 118 / 144.
01 Fragen
Häufige Fragen.
Was Kundinnen und Kunden vor dem ersten Auftrag wissen wollen.
Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns per WhatsApp oder an info@wintiservice.ch.
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Muss ich den Schaden sofort melden?
So schnell wie möglich, in der Regel innert weniger Tage. Die meisten Policen verlangen eine unverzügliche Meldung und die Pflicht, den Schaden zu mindern. Notreparaturen dürfen und sollen Sie sofort veranlassen; grössere Sanierungen sprechen Sie mit der Versicherung ab.
Zahlt die Versicherung auch die Reparatur des Rohrs?
Häufig nicht: Viele Policen decken den Folgeschaden (nasse Wände, Böden, Möbel), nicht aber die Reparatur der defekten Leitung selbst. Das hängt von der Police ab. Fragen Sie konkret nach, bevor Sie Annahmen treffen.
Der Keller stand nach dem Gewitter unter Wasser. Zahlt das die Gebäudeversicherung?
Das hängt davon ab, woher das Wasser kam. Lief es von aussen über Gelände oder Lichtschacht herein, ist es ein Elementarschaden und am Gebäude im Kanton Zürich über die GVZ gedeckt. Drückte es aus dem Bodenablauf zurück (Rückstau) oder von unten durch die Bodenplatte (Grundwasser), ist es bei der GVZ ausgeschlossen und läuft nur dann über eine Versicherung, wenn Rückstau und Grundwasser in der Gebäudewasser- oder Hausratpolice eingeschlossen sind. Klären Sie darum zuerst die Herkunft.
Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?
Die Geräte hängen am Zähler der bewohnten Wohnung, das heisst aber nicht, dass die Kosten dort bleiben. Notieren Sie den Zählerstand mit Datum beim Aufstellen und beim Abholen und verlangen Sie das Trocknungsprotokoll mit Gerätetyp und Laufzeit. Haben Sie als Mieterin oder Mieter den Schaden nicht verursacht, rechnen Sie den Verbrauch mit Vermieterschaft beziehungsweise Versicherung ab.
Es riecht muffig, der Schaden ist aber längst abgeschlossen. Was tun?
Muffiger Geruch nach einem Wasserschaden deutet darauf hin, dass eine Schicht nie richtig trocken wurde. Melden Sie das schriftlich der Verwaltung, auch wenn der Fall abgeschlossen ist; Schimmel nach einem Wasserschaden ist ein Mangel. Kleine Stellen auf Plättli oder lackiertem Holz können Sie bei offenem Fenster mit Wasser und etwas Haushaltreiniger abwischen, mit Handschuhen und ohne verschiedene Mittel zu mischen. Ist die Fläche grösser als etwa eine Handfläche, sitzt der Befall unter dem Bodenbelag oder im Gipskarton, oder lebt im Haushalt jemand mit Asthma oder Allergie, gehört das einer Fachperson.
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